Bundestagswahl 2025: Der Weg zur bequemen Briefwahl erklärt

BerlinBei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 am 23. Februar spielt die Briefwahl eine wichtige Rolle. Viele Wähler nutzen diese Möglichkeit, um ihre Stimme bequem von zu Hause aus abzugeben. Bereits seit 1957 gibt es die Briefwahl in Deutschland, allerdings wurde die Notwendigkeit, einen speziellen Grund dafür zu haben, erst 2008 abgeschafft.
Um per Brief zu wählen, muss man in seiner Gemeinde einen Wahlschein beantragen. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder online gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Ab Anfang Februar werden dann die Briefwahlunterlagen versendet. Hierbei gibt es regionale Unterschiede, abhängig von den Druck- und Versandkapazitäten.

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Die Briefwahlunterlagen beinhalten:
- Wahlschein
- Stimmzettel mit Umschlag
- Roter Wahlbriefumschlag
- Merkblatt mit Hinweisen
Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt öffentlich und unter Kontrolle mehrerer Wahlvorstände. Die Wahlbriefe müssen bis 18 Uhr am Wahlsonntag eingegangen sein. Trotz mancher Kritik an der Sicherheit der Briefwahl hat das Bundesverfassungsgericht diese als verfassungskonform erklärt. Es gibt Sicherheitsvorkehrungen, um Missbrauch zu verhindern, darunter der Sperrvermerk im Wählerverzeichnis und die verpflichtende eidesstattliche Erklärung.

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