Verfassungsschutz: AfD-Überprüfung auf Eis bis nach der Neuwahl?
BerlinDer Bundesverfassungsschutz wird die AfD voraussichtlich nicht vor der kommenden Neuwahl neu einstufen. Ursprünglich war geplant, die Partei von einem Verdachtsfall zu einer "gesichert extremistischen" Organisation hochzustufen. Doch die Chancengleichheit bei Wahlen hat Priorität.
Das Urteil von 1977 des Bundesverfassungsgerichts betont die Neutralität staatlicher Organe in der Vorwahlzeit. Diese Regel wirkt sich nun auf die Entscheidung des Verfassungsschutzes aus. Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, hatte eine Entscheidung noch dieses Jahr angedeutet. Doch durch die Neuwahlen im Februar wird es Verzögerungen geben.
Im Thüringer Landtag sorgte die AfD kürzlich für Chaos. Dies hat die Rufe nach einem Verbotsverfahren verstärkt. Ein geplanter Antrag von CDU-Abgeordneten könnte jedoch ebenfalls bis nach den Neuwahlen warten müssen.
Einige Punkte zum Thema:
- Voraussichtliche Verschiebung der AfD-Einstufung
- Chancengleichheit bei Wahlen hat Priorität
- Mögliche Diskussion über ein AfD-Verbotsverfahren verzögert
Thomas Haldenwang wird voraussichtlich für die CDU in den Bundestag kandidieren. Dafür wird er sein Amt als Präsident des Verfassungsschutzes niederlegen. Die Entscheidung über seine Nachfolge steht noch aus.
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