Wahlrecht 2025: Wer hat eine Stimme und wer nicht?

BerlinBei der Bundestagswahl 2025 dürfen mehr Menschen als je zuvor ihre Stimme abgeben. Rund 59,2 Millionen Deutsche sind wahlberechtigt. Doch nicht jeder kann wählen.
Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nicht wählen. Das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken, scheiterte an der notwendigen Grundgesetzänderung.
Bei der Europawahl 2024 konnten Deutsche ab 16 Jahren wählen. Für die Bundestagswahl gilt das nicht.
- Deutsche im Ausland haben Hürden: Sie müssen im Wählerverzeichnis stehen.
- Für eine Eintragung ins Wählerverzeichnis ist ein schriftlicher Antrag nötig.
- Ohne Wohnsitz in Deutschland ist das Wahlrecht eingeschränkt.
Ausländische Staatsangehörige ohne deutschen Pass haben bei der Bundestagswahl kein Wahlrecht. Allerdings dürfen EU-Bürger auf kommunaler Ebene wählen.

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Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen dürfen heutzutage wählen. Ein genereller Wahlausschluss ist seit 2019 verfassungswidrig.
Das Wahlrecht kann gerichtlich entzogen werden, etwa bei Hochverrat oder Wahlbetrug. Aber das dauert nur zwei bis fünf Jahre. Auch Wohnungslose müssen aktiv werden. Sie brauchen einen Antrag, um im Wählerverzeichnis zu stehen.
So ist das Wahlrecht 2025 vielfältiger, aber noch nicht universell.

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