Wichtige Infos für im Ausland lebende Deutsche zur Bundestagswahl 2025

BerlinDeutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Bedingungen an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen. Vorausgesetzt, sie haben mindestens drei Monate nach ihrem 14. Geburtstag ununterbrochen in Deutschland gelebt und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück. Ein Antrag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis muss gestellt werden.
Wichtige Punkte, die beachtet werden müssen:
- Eintragungsfrist: Bis 2. Februar 2025.
- Wahltermin: 23. Februar 2025.
- Wahlunterlagen müssen bis 18 Uhr am Wahltag eingegangen sein.
- Abgabe in Botschaften ist nicht möglich.
Briefwahlunterlagen kann man über den amtlichen Kurierweg oder Expresspost-Dienstleister verschicken. Der Kurierweg ist in 88 Ländern verfügbar, aber oft langsamer. Für schnelleren Versand empfiehlt sich Luftpost.

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Schätzungen zufolge gibt es drei bis vier Millionen wahlberechtigte Auslandsdeutsche. In der letzten Wahl nahmen 129.000 Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teil. Viele leben in Europa, einige auch in den USA und Asien.
Wer in Deutschland gemeldet, aber im Ausland ist, kann Briefwahlunterlagen beantragen, ohne auf die Wahlbenachrichtigung warten zu müssen. Anträge sind schriftlich möglich, nicht jedoch telefonisch.

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